Freihalten von Treppenräumen als Rettungsweg
Auszüge aus den Informationen des Bayerischen Feuerwehrverbandes
Der Gesetzgeber legt brandschutztechnische Mindestanforderungen für Gebäude fest, die u.a. dem Ziel dienen, die Rettung von Menschen zu ermöglichen. Diesem Zweck dient auch ein Treppenraum, auf den im Falle eines Brandes in einer Wohnung alle Bewohner angewiesen sind. Es sollte also im Interesse aller sein, dass der Treppenraum möglichst lange auch als Rettungsweg (Fluchtweg) benutzt werden kann.
Die Feuerwehr hilft – vorbeugen musst Du! – deshalb:
Ein sicherer Fluchtweg führt über einen Flur in einen sicheren Treppenraum und von dort zu einem direkten Ausgang ins Freie (öffentliche Verkehrsfläche). Voraussetzung für sichere Rettungswege sind brandlastfreie Flure und brandlastfreie Treppenräume sowie die ebenso brandlastfreien Ausgänge ins Freie.
Deshalb:
- Der Treppenraum ist ein Fluchtweg!
- Abfallbehälter nur, wenn nicht brennbar und mit dichtschließendem Deckel!
- Keine brennbaren Einbauten, Dekorationen oder Ausschmückungen!
- Keine Garderobenschränke, Schuhschränke, Schirmständer oder ähnliches!
- Anschlagtafeln nichtbrennbar und die Anschläge hinter Glas (verschlossen)
- Kinderwagen nur ohne brennbaren Einsatz abstellen (Fell/Polster herausnehmen) (die notwendige Rettungswegbreite = Treppenbreite, darf nicht eingeengt werden!)
- Zeitungen oder Papierlagerungen jeglicher Art sind im Treppenraum nicht zulässig!
Daneben müssen Brandschutztüren immer geschlossen gehalten werden und dürfen auf keinen Fall unzulässig (z.B. mit Holzkeilen) offengehalten werden! Ob Blumen in nichtbrennbaren Behältern im Treppenraum oder im Flur aufgestellt werden dürfen, kann vor Ort im Einzelfall durch die Sicherheitsbehörde beurteilt werden. I.d.R. sind dann die Pflanzen ständig nass (gegossen) zu halten und müssen so aufgestellt sein, dass der Rettungsweg in Treppenbreite an keiner Stelle eingeengt wird und ein umfallen verhindert ist.
Bitte denken Sie daran, dass der Treppenraum IHR Rettungsweg sein kann, aber auch alle anderen Personen (Nachbarn, Mieter, Gäste usw.) im Brandfall darauf angewiesen sind! Auch die Feuerwehr benutzt i.d.R. den Treppenraum, um IHNEN helfen zu können!
Einsätze in den vergangenen Wochen
Donnerstag, den 05.03.2020 | Bereitstellung Großschadenslage, Gerätehaus |
Mittwoch, den 04.03.2020 | Kleinbrand, Thusneldastraße |
Freitag, den 28.02.2020 | Baum auf Straße, Förrenbacher Straße |
Mittwoch, den 19.02.2020 | Verkehrsunfall Laufamholz-/Hüttenbacher Straße |
Montag, den 17.02.2020 | ABC-Einsatz: Öl auf stehendem Gewässer, Wöhrder See |
Samstag, den 15.02.2020 | Feuer in Baucontainer, Langseestraße |
Montag, den 10.02.2020 | Unwetter: Bäume drohen zu fallen, Laufamholz |
Montag, den 10.02.2020 | Unwetter: Baum droht zu fallen, Pilotystraße |
Montag, den 10.02.2020 | Unwetter: Gebäude sichern, Keplerstraße |
Montag, den 10.02.2020 | Unwetter: Gegenstand droht zu fallen, Fichtestraße |
Montag, den 10.02.2020 | Unwetter: Baum auf Fahrbahn, Semmelweisstraße |
Montag, den 10.02.2020 | Unwetter: Baum auf Fahrbahn, Laufamholzstraße |
Montag, den 03.02.2020 | Brandnachschau/Feuerschein, Happurger Straße |
Übungen in den nächsten Wochen
Vorerst wurden alle Übungen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wegen des Corona-Virus abgesagt.