| *** Nächster Termin: Sonntag, 19. September 2010 09:00 Uhr, Wasserförderung über lange Schlauchstrecken *** | |||||||||||||||||||||||||||||
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Veröffentlichungen
März 2009
Die Freiwillige Feuerwehr informiert
Sicherheitstipps des Landesfeuerwehrverbands Bayern zur Lagerung von Gegenständen im Haushalt: Sicher kennen Sie das auch. In der Wohnung nicht mehr benötigte Gegenstände sind eigentlich noch viel zu schade zum Wegwerfen. Und außerdem hängen doch so viele Erinnerungen an den guten Stücken. Vielleicht kann man sie ja doch noch einmal brauchen! Was liegt also näher als die Dinge in Dachboden, Keller oder Garage zu lagern. Mit der Zeit sammelt sich hier Einiges an. Nicht nur Motten, Holzwürmer und anderes Ungeziefer dürften ihre helle Freude daran haben, sondern auch ein Feuer könnte seinen Heißhunger an dem brennbaren "Wohlstandsmüll" stillen. Ein kleiner Funke, ein Kurzschluss in der Elektroinstallation, ein Blitzschlag bei einem Sommergewitter oder ein Feuerwerkskörper an Silvester kann schon genügen, um einen Dachboden, einen Keller oder eine Garage in Schutt und Asche zu legen. Die beste Vorsorge gegen umfangreiche Brände ist, dem Feuer schon vor dem Brandausbruch die Nahrung zu entziehen. Sperrmülltermine sollte man nutzen, um den Speicher, aber auch den Keller und die Garage gründlich zu entrümpeln. Oder besuchen Sie doch einfach einen Flohmarkt in Ihrer Nähe und sehen Sie, wie viel Ihr Gerümpel anderen noch wert ist. Keller: Während Dachstuhlbrände meistens höheren Schaden verursachen, stellen Kellerbrände häufig eine größere Gefährdung der Hausbewohner dar. Durch offen stehende oder durch von der Feuerwehr zur Brandbekämpfung geöffnete Kellertüren gelangt der Brandrauch zunächst in die Treppenräume und bei falschem Verhalten der Hausbewohner, infolge des Öffnens der Wohnungstüren, auch in die Wohnungen und führt dort zu starken Verqualmungen und evtl. zu Panikreaktionen der Bewohner. Für Kellerbrände gibt es ähnliche Ursachen wie für Dachstuhlbrände. Durch die Ansammlung vielfach großer Mengen brennbarer Materialien besteht in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. In Neubauten sind bauliche Maßnahmen zur Abtrennung der Kellerräume vom übrigen Wohngebäude vorgeschrieben, u.a. feuerbeständige Wände und Decken und feuerhemmende, selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Bei Altbauten sind diese Maßnahmen meistens nicht vorhanden. Aufgrund des Bestandschutzes für Altbauten können verbesserte bauliche Brandschutzmaßnahmen jedoch grundsätzlich nur freiwillig vom Hauseigentümer veranlasst werden. Eine weitere erhebliche Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum - nicht pro Kellerverschlag). Die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern im Kellerbereich ist grundsätzlich verboten.
Dachstuhl: Fast wöchentlich wird in den Medien über Dachstuhl- und Speicherbrände berichtet. Solche Einsätze bedeuten für die Feuerwehren Schwerstarbeit, für die Gebäudebesitzer oftmals eine Katastrophe. Nicht nur, dass unter der Feuerauswirkung das Dach des Hauses zerstört wird, oftmals sind durch Rauch und unvermeidliches Löschwasser die darunter liegenden Wohnungen ebenfalls geschädigt und nicht mehr bewohnbar. Diesen Umständen kann man leicht vorbeugen:
Garagen: Meist wird die Garage nicht nur für das Auto, sondern auch als Abstellraum genutzt. Halten Sie Ordnung! Lackdosen, Holzvorräte, Reifen oder Rasenmäher bedeuten ein erhöhtes Brandrisiko.
Freiwillige Feuerwehr Laufamholz e.V. Manfred Meier Schriftführer |
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