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*** Nächster Termin: Sonntag, 19. September 2010 09:00 Uhr, Wasserförderung über lange Schlauchstrecken *** |
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Veröffentlichungen
März 2006
Die Freiwillige Feuerwehr informiert
| Heute: | Brennbare Flüssigkeiten |
| Unwettereinsatz im Bayerischen Wald |
Brennbare Flüssigkeiten:
Vor einigen Wochen wurden in Herzogenaurach bei einer Feier in einer Garage mehrere Personen schwer verletzt, da sich Dämpfe von brennbaren Flüssigkeiten entzündeten. Daher möchten wir im Folgenden einige Hinweise zu Ihrer Sicherheit geben (siehe Bezirksfeuerwehrverband Mittelfranken):
- Brennbare Flüssigkeiten sind immer eine besondere Gefahrenquelle. Denken Sie vor allem daran, dass zwar nur die Dämpfe brennen, aber schon eine geringe Menge in der Umgebungsluft ausreicht, um sie zu entzünden (siehe Brand in Herzogenaurach !!). Arbeiten Sie deshalb immer nur in gut durchlüfteten Räumen.
- Mit brennbaren Flüssigkeiten sollten Sie nie in der Nähe von Wärmequellen wie Heizlüftern (siehe Brand in Herzogenaurach !!) und Bügeleisen arbeiten. Rauchern sei empfohlen, die Zigarette in der Schachtel stecken zu lassen, denn es könnte die letzte sein.
- Behälter, die brennbare Flüssigkeit enthalten, sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Füllen Sie nie solche Flüssigkeiten in allgemein gebräuchliche Flaschen, zum Beispiel Getränkeflaschen, ab.
- Bewahren Sie die Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten außerhalb des Zugriffsbereiches von Kindern auf.
- Leere Behälter sind immer eine Gefahrenquelle, die wegen der brennbaren Dämpfe rechtzeitig entsorgt gehören.
- Flüssigkeitsgetränkte Reinigungslappen sollten Sie nicht auf einem Haufen liegen lassen, sondern in Blecheimern oder verschließbaren Metallbehältern aufbewahren.
- Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Fluren, Durchgängen, Treppenräumen oder Dachböden gelagert werden.
- Zweiradfahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen, auch mit entleertem Tank, nicht in Gebäuden abgestellt werden.
- Zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Heizöl in Wohnungen gibt es bestimmte Vorschriften, danach dürfen Sie in der Wohnung, anzeige- und erlaubnisfrei, in einem zerbrechlichem Gefäß nicht mehr als einen Liter Benzin oder fünf Liter Spiritus lagern. Für den gesamten Kellerraum eines Wohnungsgebäudes gilt die gleiche Menge. Im Keller und in der Garage dürfen Sie nicht mehr als 20 Liter in einem bruchsicherem Kanister lagern.
- Heizöl darf in bruchsicheren Kanistern in der Wohnung bis zu einer Gesamtmenge von 40 Litern gelagert werden.
- Ölöfen, Spirituskocher oder Petroleumlampen dürfen nur nachgefüllt werden, wenn sie kalt sind.
Einsätze im Februar - Unwetter im Bayerischen Wald:
Zur Unterstützung der örtlichen Hilfskräfte wurden auch einige Löschzuge der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg in den Bayerischen Wald geschickt. Des weiteren waren auch mehrere Abordnungen aus dem Nürnberger Land, wie z.B. aus Schwaig, vor Ort. Der Löschzug Laufamholz konnte allerdings zu Hause bleiben.
Übungsbetrieb in den nächsten Wochen:
| Sonntag, den 19.03. | 09.00 Uhr | Jahreshauptversammlung der FF Nürnberg |
| Donnerstag, den 23.03. | 19.00 Uhr | Unterricht |
| Mittwoch, den 29.03. | 19.00 Uhr | Einsatzübung |
| Dienstag, den 11.04. | 19.00 Uhr | Reinigungsdienst |
| Dienstag, den 25.04. | 19.00 Uhr | Übung Technische Hilfeleistung |
Bilder und weitere Informationen über die Freiwillige Feuerwehr Laufamholz finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.ff-laufamholz.com, Anregungen oder Anfragen senden Sie bitte an die Email-Adresse info@ff-laufamholz.com.
Löschzug Laufamholz
Manfred Meier
Schriftführer
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Webmaster: Stefan Meier
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